Allgemeine Geschäftsbedingungen

DER TANZSAAL

Ihre Tanzschule in Bergedorf - Curslack

Schleining & Schleining GbR

Curslacker Heerweg 1, 21039 Hamburg-Curslack

Kurssystem:

Die Tanzkursanmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des vollständigen Honorars spätestens eine Woche vor Beginn der 1. Tanzstunde. Stornierungen Ihrer Buchungen sind bis zu 30 Tagen vor dem 1. Kurstag möglich, danach ist die volle Kursgebühr zu begleichen.

Mitgliedschaft:

Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages wird jeweils zum 1. eines Monats fällig. Das Begleichen des jeweiligen Beitrages muss per SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag spätestens bis zum 5. eines Monats erfolgen. Bei Verzug fallen Mahngebühren an.

Weitere Stunden können zu bestehenden Verträgen jederzeit dazu gebucht werden. Der entsprechend höhere Beitrag wird sofort fällig. Die einzelnen Stunden können bei weiterhin bestehenden Verträgen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Dauer des Vertrages ist nicht festgeschrieben, wobei der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jeden Monats schriftlich gekündigt werden kann. Somit beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Bei Kindern unter 7 Jahre beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Alle Vertragsänderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Textform und müssen durch den TANZSaal schriftlich bestätigt werden. Die Vertragsrechte sind nicht übertragbar.

Wird innerhalb eines halben Jahres nach einer wirksamen Kündigung ein neuer Vertrag für denselben Teilnehmer abgeschlossen, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Dieser Betrag ist dann zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag zu entrichten.

Nicht besuchte Tanzstunden verfallen. Eine, auch teilweise, Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht. Für versäumte Stunden, die der TANZSaal nicht zu verantworten hat, kann kein Ersatz geboten werden; dies führt auch nicht zur Minderung der Kursgebühr. Bei Abwesenheit eines Tanzlehrers werden Ersatzstunden angeboten, die jedoch zu anderen Zeiten bei einem anderen Tanzlehrer stattfinden können.

Der TANZSaal behält sich vor, den ausgeschriebenen Stunden kurzfristig abzusagen, Kurse zusammenzulegen oder ggf. einen Alternativkurs vorzuschlagen (z. B. mangels Teilnehmer, etc.). Dieses führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Unterrichtsstunden zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der Tanzschule erfolgt.

Das Tanzen sowie der Aufenthalt in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Das Tanzstudio haftet nicht für Schäden, welche sich der Schüler beim Aufenthalt in den Unterrichtsräumen zuzieht. Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursachte Schäden. Für Garderobe und persönliches Eigentum übernehmen wir keine Haftung.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenständen oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen.

Datenschutz: Die von unserer EDV erfassten Daten und Adressen dienen ausschließlich unserer eigenen Verwaltung und der Korrespondenz zum Zwecke der schnellen Information an Sie direkt. Nach Bundesdatenschutzgesetz versichern wir Ihnen, dass wir diese Daten nur für unsere betriebsinternen Zwecke verwenden. Eine Weiterleitung an Dritte ist ausgeschlossen.

Bei Kinder und Jugendkursen findet während der offiziellen Hamburger Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen kein planmäßiger Unterricht statt. Bei der Erwachsenen Kursen fällt der Unterricht während der Sommer- und Winterpause sowie an gesetzlichen Feiertage aus. Ausnahmen hiervon sind nach Absprache seitens der Tanzschule möglich.

Die Hausordnung der Tanzschule ist ein Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund (Umzug in eine andere Stadt, Schwangerschaft oder langfristige schwere Erkrankung) ist nach Absprache und Nachweis möglich. Eine Kündigung seitens der Tanzschule ist möglich, sofern die Beiträge mehr als 3 Mal nicht termingerecht gezahlt worden sind oder der Teilnehmer grob gegen die Hausordnung der Tanzschule verstößt. Die Verpflichtung zur Zahlung der fehlenden Beträgen bleibt davon unberührt und ist nachzuholen.

Mit der Anmeldung erkennen die Kursteilnehmer / Mitglieder die AGBs der Tanzschule.

Das Fotografieren und Filmen, ausgenommen persönlicher Fotoaufnahmen, bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Dozenten / Tanzlehrers. Weitergabe und Veröffentlichung von Aufnahmen, insbesondere im Internet, ist untersagt, bzw. bedarf einer Erlaubnis.

Für unsere gesamten AGBs gilt:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, sind diese durch eine Bestimmung, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Gültigkeit des jeweiligen Vertrages bleibt dadurch unberührt. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

Gerichtsstand ist Hamburg. Stand: Juni 2018

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